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Reach Verordnung

4. Oktober 2019

Information über die Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Verordnung EG Nr. 1907/2006/REACH Erweiterung der SVHC-Kandidatenliste.

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.06.2018 hat die ECHA weitere SVHC-Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Für die Stoffe auf dieser Liste besteht eine Informationspflicht an die Abnehmer nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Die komplette Kandidatenliste ist abrufbar auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur ECHA http://echa.europa.eu/candidate-list-table . Wir teilen Ihnen hiermit als Lieferant von Erzeugnissen mit, dass sich in unseren bleilegierten Produkten Blei (Pb) mit einer Konzentration über 0,1% befindet und bitten daher um Kenntnisnahme. Die Verwendung und Weiterverarbeitung unserer Produkte liegt in der Verantwortung unserer Kunden. Mit unseren Lieferwerken sind wir in engen Gesprächen bezüglich Alternativlegierungen. Wie Sie sich bestimmt vorstellen können, handelt es sich dabei um langwierige Prozesse. Natürlich werden wir Sie weiterhin informieren, wenn sich die SVHC-Liste ändert und weitere Produkte aus unserem Lieferprogramm davon berührt werden.